Der Bundesrat hat einen Gesetzesantrag unterstützt, der die Verbreitung von Deepfakes mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen soll. Der Entwurf zielt darauf ab, Persönlichkeitsrechte vor digitaler Manipulation zu schützen und umfasst auch Aufnahmen, die verstorbene Personen betreffen. Wer computertechnisch hergestellte oder veränderte, wirklichkeitsgetreu anmutende Aufnahmen verbreitet und dadurch das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt, soll mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Für Deepfakes, die intime Bereiche betreffen, drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.
Ausgenommen sind Handlungen, die im Interesse von Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre und Berichterstattung über Zeitgeschehen erfolgen. Die Länder begründen ihren Antrag damit, dass Deepfakes erhebliche Gefahren für Persönlichkeitsrechte und den demokratischen Willensbildungsprozess darstellen. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, die durch manipulierte Aufnahmen in einen ungewollten sexuellen Kontext gesetzt werden. Zudem werden Deepfakes genutzt, um politische Gegner zu diskreditieren oder Schockanrufe mit gefälschten Stimmen zu tätigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Programme zur Erkennung und Kennzeichnung manipulierter Inhalte zu entwickeln und eine zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen einzurichten.