Microsoft behebt Fehler in Windows 11 24H2 und startet automatisches Update
20. Januar 2025

Bundestag beschließt „Solarspitzengesetz“

Der Bundestag hat das „Solarspitzengesetz“ verabschiedet, das zahlreiche Änderungen für Besitzer von Photovoltaikanlagen (PV) mit sich bringt. Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen.

Wesentliche Neuerungen:

  • Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten: Das Gesetz erleichtert die Installation von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, Parkplätzen und Gewässern. Zudem werden bürokratische Hürden für Balkonkraftwerke abgebaut, was deren Einsatz vereinfacht.
  • Förderung von Mieterstrom: Mieter sollen künftig einfacher von selbst erzeugtem Solarstrom profitieren können. Das Gesetz vereinfacht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, wodurch Vermieter ihren Mietern direkt Solarstrom zur Verfügung stellen können.
  • Anhebung der Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke: Die maximal zulässige Einspeiseleistung für Balkonkraftwerke wird von 600 auf 800 Watt erhöht. Zudem entfällt die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber; lediglich die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt erforderlich.

Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Maßnahmen eine deutliche Steigerung des jährlichen Zubaus von Photovoltaik, von 7,5 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt im Jahr 2026.

Kritik gibt es hinsichtlich der fehlenden Förderung der inländischen Solarindustrie. Ein sogenannter „Resilienzbonus“ zur Stärkung der heimischen Produktion wurde nicht in das Gesetz aufgenommen, soll jedoch weiterhin diskutiert werden.

Das Gesetz tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung in Kraft.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner