Schon vor der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gab es sehr viele Rechte, die betroffene Personen geltend machen konnten. Mit in Kraft treten der DSGVO wurden diese Betroffenenrechte dann noch einmal deutlich verstärkt. Unter anderem haben natürliche Personen seitdem ein umfassendes Recht, zu erfahren ob die eigenen personenbezogenen Daten gespeichert, an Dritte weitergegeben oder gar in ein Drittland Übermittelt wurden.
Auch die Art der personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung und der Zweck
der Verarbeitung müssen seither offengelegt werden.
Die Betroffenenrechte der Datenschutzgrundverordnung - eine Übersicht!
* Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
* Recht auf Berechtigung (Art. 16 DSGVO)
* Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
* Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
* Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO)
* Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
* Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
* Recht keiner automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden (Art. 22 DSGVO)
* Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 22 DSGVO)
WICHTIG: Alle Unternehmen sind verpflichtet allen Kundenbegehren nachzukommen!
Einige dieser Rechte sind für Unternehmen sehr einfach umzusetzen, andere wiederum sehr viel komplexer.
Um auch Ihnen einen ersten Überblick zu geben, welche detaillierten Rechte Ihren Kunden bezüglich Beantwortung von Auskunfts- und Löschbegehren laut DSGVO eingeräumt werden, bzw. um aufzuzeigen wie Ihr Unternehmen eine möglichst maximale Datentransparenz bieten kann, haben wir zum Thema Beantwortung von Auskunfts- und Löschbegehren eine neue Datenschutzzeitung zusammengestellt, die wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung stellen. Mit dieser erhalten Sie viele allgemeine Informationen zum Umgang mit entsprechenden Anforderungen und erste Handlungsempfehlungen. Auch erste Musterunterlagen sind Bestandteil unserer neuen Broschüre.
Eine Alternative hierzu wäre ein persönlicher Termin, den wir gerne auch telefonisch oder per Video-Konferenz realisieren können.
In diesem diskutieren wir alle Ihre Fragen rund um den Datenschutz und finden gemeinsam Lösungen, mit denen auch Sie professionell und DSGVO-konform mit Auskunfts- und Löschbegehren umgehen können.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen oder eine ausführliche Beratung zum Thema Datenschutz im Allgemeinen wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie sehr gerne mit unserem Know-How, rechtskonformen Unterlagen und vielem mehr!