Das Wachstumschancengesetz wurde vom Bundesrat genehmigt, was bedeutet, dass Unternehmen im innerdeutschen Geschäftsverkehr ab 2025 verpflichtet sind, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen. Diese müssen als XML-Dateien im Format des europäischen Behördenrechnungsstandards EN16931 vorliegen oder PDF-Dateien enthalten, die XML verwenden, wie Factur-X/ZUGFeRD. Ab 2027 müssen Unternehmen dann auch elektronische Rechnungen versenden, wobei kleine Unternehmen bis 2028 eine Ausnahme erhalten. Die Pflicht betrifft praktisch alle Unternehmen, einschließlich Handwerker und Freiberufler. Es gibt Ausnahmen für Rechnungen an Privatkunden, internationale Rechnungen und Kleinbetragsrechnungen. Die Umsetzung erfordert möglicherweise Softwareupdates für Buchhaltungsprogramme und die Verwendung von Validatoren zur Überprüfung der Rechnungen.